Forderungen - Forderungsordnung

  Forderungsordnung  

  1. Jedes Mitglied, das nicht in der Rangliste aufscheint, darf max. 2 mal einen beliebigen Ranglistenspieler fordern. Nach 2 Niederlagen wird jener Spieler als letzter gereiht.
  2. Jeder Ranglistenspieler darf max. 3 mal vom gleichen Spieler pro Saison gefordert werden.
  3. Alle Ranglistenspieler können bis zu 5 Plätze nach vor fordern.
  4. Die Forderungssaison beginnt mit 15. Mai und endet mit 1. Oktober. ( Datum der Forderung )
  5. Pflichten des Forderers:
    1. Eintragung in die Forderungsliste ( Namen, Datum, Rangliste )
    2. Bekanntgabe der Forderung sobald wie möglich ( telefonisch od. persönlich ) Scheint nach 7 Tagen kein Termin in der Forderungsliste auf, wird die Forderung gestrichen.
    3. Bereitstellung von 3 neuen Bällen ( gängige Marke )
  6. Pflichten des Geforderten:
    1. Bekanntgabe eines Spieltermins mit dem Forderer innerhalb von 7 Tagen ab Eintragung in die Forderungsliste.
  7. Wird die Forderung nicht innerhalb von 14 Tagen ab Eintragung in die Forderungs- liste gespielt, wird diese gestrichen.
  8. Bei unentschuldigtem Nichtantreten von einem Spieler wird die Forderung w. o. gegeben.
  9. Ein Urlaub von mehr als 1 Woche soll dem Vorstand gemeldet werden.
  10. Forderungsreihenfolge:
    1. Der Forderer muss 3 Tage warten, ob er nicht von hinten gefordert wird. Erst nach dieser Frist darf er wieder nach vorne fordern.
    2. Der Geforderte hat 3 Tage Zeit, selbst nach vorne zu fordern. Nach dieser Frist kann er wieder gefordert werden.
    3. Ein Retourforderung darf erst nach 4 Wochen erfolgen.
  11. In Forderung befindliche Spieler dürfen weder fordern noch gefordert werden.
  12. In Streitfällen entscheidet der Vorstand.
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